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Abschreibung mit verschiedenen Abschreibungsarten

Da bei der geometrisch-degressiven Abschreibung der Restwert Null für endliches nicht erreicht werden kann, ist es zweckmäßig, von einem bestimmten Zeitpunkt an, z.B. nach Jahren, von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung überzugehen. Man legt so fest, daß von diesem Zeitpunkt an die Abschreibungsraten der geometrisch-degressiven Abschreibung kleiner sind als die der linearen Abschreibung. Aus dieser Forderung folgt:
(1.99)

Dabei gibt das letzte Jahr der geometrisch-degressiven Abschreibung und das letzte Jahr der linearen Abschreibung auf Null an.

Beispiel

Eine Maschine mit dem Anschaffungswert 50 000.-DM soll in 15 Jahren auf Null abgeschrieben werden, und zwar Jahre lang geometrisch-degressiv mit jeweils vom Restwert, danach linear. Aus (1.99) folgt d.h., nach Jahren ist es zweckmäßig, von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibung überzugehen.