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Eine Maschine mit dem Anschaffungswert 50 000.-DM soll in 15 Jahren auf
Null abgeschrieben werden, und zwar
Jahre lang geometrisch-degressiv mit jeweils
vom Restwert, danach linear.
Aus (1.99) folgt
d.h., nach
Jahren ist es zweckmäßig, von der geometrisch-degressiven zur linearen
Abschreibung überzugehen.
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