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Geometrisch-degressive Abschreibung

Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung werden in jedem Jahr vom jeweiligen Restwert des Vorjahres abgeschrieben. Für den Restwert nach Jahren gilt:
(1.98)

In der Regel ist gegeben. Beträgt die Laufzeit Jahre, dann können gemäß (1.98) von den Größen und zwei weitere vorgegeben und die dritte dazu bestimmt werden.

Beispiel A

Eine Maschine mit dem Anschaffungswert 50 000.-DM soll jährlich geometrisch-degressiv mit 10 abgeschrieben werden. Nach wieviel Jahren unterschreitet der Restwert erstmalig 10 000.-DM? Aus (1.98) folgt Jahre.

Beispiel B

An einem Anschaffungswert von 1000.-DM soll der Verlauf der Restwerte für Jahre bei a) linearer, b) arithmetisch-degressiver, c) geometrisch-degressiver Abschreibung demonstriert werden. Das Ergebnis zeigt die folgende Abbildung.