Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung werden in jedem Jahr
vom jeweiligen
Restwert des Vorjahres abgeschrieben. Für den Restwert
nach
Jahren gilt:
(1.98)
In der Regel ist
gegeben.
Beträgt die Laufzeit
Jahre, dann können gemäß (1.98)
von den Größen
und
zwei weitere vorgegeben und die dritte dazu bestimmt
werden.
Beispiel A
Eine Maschine mit dem Anschaffungswert 50 000.-DM soll
jährlich geometrisch-degressiv mit 10
abgeschrieben werden.
Nach wieviel Jahren unterschreitet der Restwert erstmalig 10 000.-DM?
Aus (1.98) folgt
Jahre.
Beispiel B
An einem Anschaffungswert von
1000.-DM soll der
Verlauf der Restwerte
für
Jahre bei a) linearer, b)
arithmetisch-degressiver, c) geometrisch-degressiver Abschreibung
demonstriert werden.
Das Ergebnis zeigt die folgende Abbildung.