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Rentenbarwert und Rentenendwert

Die Termine für Zinsberechnung und Rentenzahlung sollen übereinstimmen. Die Verzinsung erfolge mit Zinseszins, und die Rentenbeträge sollen von der gleichen Höhe sein. Dann gibt der Rentenendwert an, auf welchen Betrag die regelmäßigen Einzahlungen nach Zinsperioden angewachsen sind:
(1.88)

Der Rentenbarwert stellt den Betrag dar, der zu Beginn der 1. Zinsperiode (einmalig) eingezahlt werden muß, um nach Zinsperioden mit Zinseszins auf den Rentenendwert angewachsen zu sein:
(1.89)

Beispiel

Von einer Gesellschaft hat jemand 10 Jahre lang jeweils zum Jahresende 5000.-DM zu beanspruchen. Vor der 1. Zahlung hat die Firma Konkurs angemeldet. Als Forderung an den Konkursverwalter kann nur der Barwert geltend gemacht werden. Bei Zinsen von pro Jahr gilt:
DM.