Die Termine für Zinsberechnung und Rentenzahlung sollen übereinstimmen.
Die Verzinsung erfolge mit
Zinseszins, und die Rentenbeträge sollen von der
gleichen Höhe
sein.
Dann gibt der Rentenendwert
an, auf welchen Betrag die
regelmäßigen Einzahlungen nach
Zinsperioden angewachsen sind:
(1.88)
Der Rentenbarwert
stellt den Betrag dar, der zu Beginn der
1. Zinsperiode (einmalig) eingezahlt werden muß, um nach
Zinsperioden mit
Zinseszins auf den Rentenendwert
angewachsen zu sein:
(1.89)
Beispiel
Von einer Gesellschaft hat jemand 10 Jahre lang jeweils zum Jahresende 5000.-DM zu
beanspruchen.
Vor der 1. Zahlung hat die Firma Konkurs angemeldet.
Als Forderung an den Konkursverwalter kann nur der Barwert
geltend gemacht werden.
Bei Zinsen von
pro Jahr gilt:
DM.