ALLGEMEINE LIZENZVEREINBARUNGEN
DURCH ANKLICKEN DES AKZEPTIER-FELDES ODER INSTALLIEREN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE-PRODUKTE, DIE IN DER PRODUKTLISTE, IM ANGEBOTSFORMULAR ODER IN DER RECHNUNG AUFGEFÐHRT SIND (ÑPRODUKTE"), ERKENNT DIE NATÐRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON, DIE EINE LIZENZ AN DIESEN PRODUKTEN ERHALTEN HAT, (ÑLIZENZNEHMER") AN, DASS DER NACHFOLGENDE VERTRAG FÐR SIE VERBINDLICH IST UND SIE EINE DER PARTEIEN DIESES VERTRAGS IST. FALLS DER LIZENZNEHMER NICHT SŸMTLICHE NACHFOLGENDEN BEDINGUNGEN AKZEPTIERT, MUSS DAS FELD ANGEKLICKT WERDEN, DAS DAS NICHTANERKENNEN DIESER BEDINGUNGEN ANZEIGT, UND ER DARF DIE SOFTWARE NICHT INSTALLIEREN UND VERWENDEN. (Je nach Art des Erwerbs werden die in Lizenz abgegebenen Produkte in einer Produktliste, einem Angebotsformular oder in der Rechnung aufgef¸hrt. Im weiteren Text wird die zutreffende Belegart als ÑProduktliste" bezeichnet.)
1. Lizenzvertrag. Dieser Vertrag enth”lt die allgemeinen Bestimmungen, die f¸r die Verwendung der beiliegenden Netscape-Kundensoftwareprodukte (das ÑProdukt") durch den Lizenznehmer gelten. Er besteht aus diesen Allgemeinen Lizenzbestimmungen, jeder noch folgenden Zusammenstellung (ÑSatz" oder ÑSet") produktspezifischer Bestimmungen und Bedingungen (ÑProduktbestimmmungen") und, sofern enthalten, des (i) Firmenbestellformulars f¸r Endbenutzer (Produktliste f¸r Unternehmenskunden) sowie der Produktliste oder (ii) dem Angebotsformular, falls zutreffend. Falls f¸r dieses Produkt mehr als ein Lizenzvertrag zugestellt wurde und die darin enthaltenen Bestimmungen voneinander abweichen, sind diese Lizenzbestimmungen in folgender absteigender Priorit”tsreihenfolge g¸ltig: 1. ein unterzeichneter Vertrag, 2. ein zur Durchsicht auf der Website von Netscape ver–ffentlichter Lizenzvertrag, 3. ein als Ausdruck oder elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, in dem deutlich zum Ausdruck gebracht wird, daþ er alle weiteren Bestimmungen auþer kraft setzt, 4. ein als Ausdruck vorliegender Lizenzvertrag, der im Lieferumfang eines Produkts enthalten ist, 5. ein als elektronische Datei vorliegender Lizenzvertrag, der im Lieferumfang eines Produkts enthalten ist. Die Allgemeinen Bestimmungen sind f¸r alle in der Produktliste genannten Produkte g¸ltig, und jede gesonderte Zusammenstellung (ÑSatz" oder ÑSet") von ProduktBestimmungen ist ausschlieþlich f¸r die jeweiligen im ProduktBestimmungs-Dokument aufgef¸hrten Produkte g¸ltig. Alle Produkte werden unabh”ngig voneinander in Lizenz abgegeben. In diesem Vertrag bedeutet ÑNetscape" f¸r Einwohner Europas, des Nahen Ostens und Afrikas Netscape Communications Ireland Limited. F¸r Einwohner von Japan bedeutet ÑNetscape" Netscape Communications (Japan), Ltd.; f¸r Einwohner aller anderen L”nder bedeutet ÑNetscape" Netscape Communications Corporation. Innerhalb dieses Vertrages ist ÑLizenzgeber" wie folgt definiert: Wenn Sie ein Produkt oder eine Dienstleistung eines Drittanbieters erworben haben und das Produkt oder die Dienstleistung diese Software enthielt, bezieht sich Lizenzgeber auf den Drittanbieter, sofern dies nicht im vorliegenden Lizenzvertrag ausdr¸cklich anders geregelt ist.
2. Vertrag und Beendigung. . Dieser Vertrag bleibt so lange g¸ltig, bis er in Ðbereinstimmung mit den in diesem Abschnitt oder an anderer Stelle dieses Vertrags genannten Bestimmungen beendet wird. Der Lizenznehmer kann diesen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Lizenzgeber beenden. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag in folgenden F”llen mit sofortiger Wirkung k¸ndigen: (i) jedem Verstoþ des Lizenznehmers gegen die in Abschnitt 6 oder 8 genannten Bestimmungen oder (ii) einem durch den Lizenznehmer verursachten Materialschaden, der nicht binnen 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung durch den Lizenznehmer vom Lizenznehmer beseitigt worden ist. Nach Beendigung des Vertrags muþ der Lizenznehmer aufh–ren, die Software zu verwenden, und nachweislich alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichten oder diese an den Lizenzgeber ¸bergeben. Die Verpflichtung des Lizenznehmers zur Entrichtung verbleibender Kosten und Geb¸hren gilt ¸ber den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages hinaus. Binnen 30 Tagen ab Beendigung des Vertrags muþ der Lizenznehmer dem Lizenzgeber alle noch ausstehenden Geb¸hren und Zahlungen zukommen lassen.
3. Gebühren und steuerliche Abgaben. Falls der Lizenznehmer eine Lizenz f¸r die Produkte direkt von Netscape selbst erwirbt, sind in den genannten und berechneten Geb¸hren keine steuerlichen Abgaben, Zollgeb¸hren oder Sondergeb¸hren (im weiteren Text ÑAbgaben" genannt) enthalten, und es ist die Pflicht des Lizenznehmers, f¸r alle zur Anwendung kommenden Abgaben mit Ausnahme der Einkommensteuern, die auf Netscapes Nettoeinkommenen basieren, aufzukommen. Falls der Lizenznehmer von der Zahlung derartiger Abgaben freigestellt ist, muþ er Netscape eine g¸ltige Bescheinigung ¸ber die Freistellung von der Verpflichtung zur Zahlung steuerlicher oder sonstiger Abgaben zustellen, die von den Steuerbeh–rden oder sonstigen f¸r diese Abgaben zust”ndigen Beh–rden anerkannt wird.
4. Protokollierung; Prüfung. Der Lizenznehmer muþ genau Buch f¸hren, soweit dies erforderlich ist, um nachweisen zu k–nnen, daþ die Bestimmungen dieses Vertrags eingehalten werden. Der Lizenzgeber kann eine oder mehrere Pr¸fungen durchf¸hren, um zu kontrollieren, ob die Vertragsbestimmungen eingehalten werden. Solche Betriebspr¸fungen sind w”hrend der ¸blichen Gesch”ftszeiten durchzuf¸hren. Die Kosten aller Betriebspr¸fungen hat der Lizenzgeber zu tragen, es sei denn, die betreffende Kontrollpr¸fung ergibt, daþ der Lizenznehmer mehr als 5% des tats”chlich zu leistenden Betrags zu wenig an den Lizenzgeber gezahlt hat, in welchem Falle der Lizenznehmer alle ausstehenden Zahlungen leisten und die Kosten der betreffenden Betriebspr¸fung tragen muþ. Der Lizenznehmer erkennt an, daþ der Lizenzgeber seinen Lieferanten der in bestimmten Produkten enthaltenen relationalen Datenbanken gegen¸ber verpflichtet ist, ihnen Ausf¸hrung bzw. Modell, Betriebssystem sowie Anzahl der CPUs der designierten Systeme, sofern dies in der Produktliste angegeben ist, mitzuteilen, und erkl”rt sich mit dieser Mitteilung einverstanden.
5. Inhaberschaft. Das Eigentum und alle geistigen oder gewerblichen Schutzrechte an der Software und Dokumentation verbleiben bei Netscape bzw. seinen Lieferanten. Der Lizenznehmer erkennt diese Eigentumsrechte und geistigen Schutzrechte an und nimmt keine Handlungen vor, die das Eigentum oder die Rechte von Netscape oder seinen Zulieferern an der Software und Dokumentation gef”hrden, einschr”nken oder in irgendeiner Weise beeintr”chtigen. Die Software und Dokumentation sind urheberrechtlich und durch entsprechende internationale Abkommen gesch¸tzt. Das Eigentum und die Rechte an dem Inhalt, auf den mittels der Software zugegriffen wird, stehen dem jeweiligen Eigent¸mer solcher Inhalte zu und sind rechtlich gesch¸tzt. Die im Rahmen dieses Vertrages gew”hrte Lizenz gew”hrt keine Rechte an dem Inhalt. Jede Kopie der Produkte muþ mit den Eigentumshinweisen versehen werden, mit denen die Produkte vom Lizenzgeber bei Lieferung gekennzeichnet sind.
6. Einschränkungen. Sofern nicht ausdr¸cklich in diesem Vertrag gestattet, darf der Lizenznehmer folgendes nicht tun: (i) Ÿnderungen an einem Produkt oder einer Dokumentation vornehmen oder daraus abgeleitete Arbeiten wie beispielsweise Ðbersetzungen oder lokalisierte Versionen anfertigen (Programmcode f¸r ver–ffentlichte APIs (Anwendungsprogrammierschnittstellen), die der Lizenznehmer f¸r die Produkte schreibt, gelten nicht als daraus abgeleitete Arbeiten); (ii) die Software ver”ndern, ¸bersetzen, einem Reverse Engineering-Verfahren unterziehen, dekompilieren, disassemblieren (auþer und nur in dem Maþ, in dem ein geltendes Gesetz solche Beschr”nkungen ausdr¸cklich und spezifisch verbietet) oder derivative, auf der Software basierende Programme entwickeln; (iii) die Software vermieten, verpachten, ein Sicherheitsrecht daran bestellen oder anderweitig Rechte an der Software ¸bertragen, oder die Produkte weitervertreiben, hypothekarisch belasten, verkaufen, vermieten, verpachten, in Unterlizenz abgeben, in gemeinsamer Nutzung zeitweise ausleihen oder im Sinne eines Dienstleistungsunternehmens einsetzen oder in anderer Weise Rechte an einem der Produkte ¸bertragen; (iv) eines der Produkte oder die Dokumentation vervielf”ltigen oder kopieren (auþer zum Anfertigen einer Archivierungskopie, die auf einem anderen Datentr”ger als einer Festplatte gespeichert werden muþ); (v) Warenzeichen, Firmenzeichen, Urheberrechts- oder andere Schutzrechtsvermerke, Beschriftungen, Symbole oder Etiketten in der Software oder in von Ihnen erstellten Kopien der Software in irgendeiner Weise entfernen oder ab”ndern; (vi) in einem der Produkte enthaltene Header-Dateien oder Klassenbibliotheken ver”ndern; (vii) Tabellen oder Berichte zum Datenbankbestandteil der Produkte erstellen oder ver”ndern (auþer in dem Maþ, als dies zur Verwendung des Produkts notwendig ist); (viii) Ergebnisse aus Leistungstests, denen eines der Produkte unterzogen wird, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung durch Netscape an Dritte weitergeben; (ix) die im Produktumfang enthaltene Datenbank zusammen mit einem Produkt einsetzen, das nicht in der Produktliste enthalten ist; (x) eines der Produkte in einem System mit mehr CPUs, mit mehr Benutzern, mit mehr Computern oder durch mehr Entwicklungsprogrammierer einsetzen, als durch die Lizenz gestattet ist.
7. Beschränkte Gewährleistung. Vorausgesetzt, der Lizenznehmer hat die anfallenden Lizenzgeb¸hren f¸r die Produkte entrichtet, so garantiert der Lizenzgeber f¸r einen Zeitraum von 90 Tagen (den ÑGarantiezeitraum") ab Datum des Versands der Produkte an den Lizenznehmer (d.h., Datum der Versendung des Produkts auf Datentr”ger durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer oder Datum des Herunterladens des Produkts von einer autorisierten Website von Netscape durch den Lizenznehmer), daþ (i) die Datentr”ger, auf denen das Produkt geliefert wird, bei normaler Nutzung frei von Material- und Verarbeitungsm”ngeln sind und (ii) das Produkt in unver”nderter Form bei einwandfreier Installation und Verwendung im wesentlichen den in der zugeh–rigen Dokumentation beschriebenen Funktionsumfang besitzt. DIE HIERIN GENANNTE GARANTIE STELLT DIE EINZIGE GARANTIE BEZÐGLICH DER PRODUKTE DAR. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GEBEN DARÐBER HINAUS WEDER AUSDRÐCKLICH NOCH STILLSCHWEIGENDE WEITERE GARANTIEN HINSICHTLICH DER IN EINEM DER PRODUKTE ENTHALTENEN DATEN ODER DER TESTDATEN ZU EINEM DER PRODUKTE UND SCHLIESSEN SOLCHE WEITEREN GARANTIEN HIERMIT AUSDRÐCKLICH AUS. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN JEGLICHE GEWŸHRLEISTUNG HINSICHTLICH EIGENTUM, MARKTFŸHIGKEIT, EIGNUNG FÐR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER AUS. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GARANTIEREN NICHT, DASS DIE PRODUKTE DIE ANFORDERUNGEN DES LIZENZNEHMERS ERFÐLLEN ODER IN DEN VOM LIZENZNEHMER GEWŸHLTEN EINSATZKOMBINATIONEN FUNKTIONIEREN ODER DASS DIE VERWENDUNG DER PRODUKTE SICHER, FEHLERFREI UND UNTERBRECHUNGSFREI SEIN WIRD, UND DER LIZENZGEBER LEHNT HIERMIT JEDE HAFTUNG DAFÐR AB. DIE IN DEN PRODUKTEN IMPLEMENTIERTEN SICHERHEITSMECHANISMEN UNTERLIEGEN IHNEN INNEWOHNENDEN BESCHRŸNKUNGEN, UND ES OBLIEGT DEM LIZENZNEHMER ZU PRÐFEN, OB DIE PRODUKTE SEINEN ANFORDERUNGEN GENÐGEN. LIZENZGEBER UND SEINE LIEFERANTEN GEHEN MIT DEN HIERIN ENTHALTENEN GEWŸHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN KEINE VERPFLICHTUNG EIN, WENN DER LIZENZNEHMER DIE DATENTRŸGER DURCH UNFALL, VERSEHEN ODER FEHLERHAFTE NUTZUNG BESCHŸDIGT, DIE PRODUKTE VERŸNDERT, MODIFIZIERT ODER FALSCH VERWENDET, DIE PRODUKTE ALS BESTANDTEIL VON, ALS ERGŸNZUNG ZU ODER IN VERBINDUNG MIT EINER NICHT VON NETSCAPE STAMMENDEN SOFTWARE ODER AUF EINEM ANDEREN COMPUTERSYSTEM ALS DEM, FÐR DAS SIE VORGESEHEN SIND, EINSETZT ODER DER LIZENZNEHMER DIE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGS NICHT EINHŸLT. DIE VERPFLICHTUNG DES LIZENZGEBERS BE-SCHRŸNKT SICH DURCH DIESE EINGE-SCHRŸNKTE GEWŸHRLEISTUNG AUSSCHLIESSLICH AUF KORREKTUR ODER ERSATZ ALLER PRODUKTE, DIE DIESER GEWŸHRLEISTUNG NICHT VOLLKOMMEN ENTSPRECHEN. UM FALL DER VERLETZUNG DIESER GEWŸHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN UND WENN DER LIZENZNEHMER INNERHALB DER GEWŸHRLEISTUNGSFRIST DEN LIZENZGEBER DURCH SCHRIFTLICHE MITTEILUNG DAVON IN KENNTNIS SETZT, WIRD DER LIZENZGEBER ANGEMESSENE ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN, UNENTGELTLICH UMGEHEND DIE NOTWENDIGE KORREKTUR DER FEHLER ODER DEN ERFORDERLICHEN UMTAUSCH DER FEHLERHAFTEN TEILE VORZUNEHMEN. DIES IST DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHT DES LIZENZNEHMERS BEI NICHTERFÐLLUNG EINER DER HIERIN AUSDRÐCKLICH GENANNTEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWŸHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN. UNGEACHTET DER OBENGENANNTEN BESTIMMUNGEN IST IN EINIGEN GERICHTSBARKEITEN DER AUSSCHLUSS BESTIMMTER STILLSCHWEIGENDER GEWŸHRLEISTUNGEN NICHT GESTATTET; IN DIESEM FALL SIND DIE IN DIESEM ABSCHNITT ZUR BESCHRŸNKTEN GEWŸHRLEISTUNG AUSGEDRÐCKTEN AUSSCHLÐSSE DER GEWŸHRLEISTUNGSPFLICHTEN DES LIZENZGEBERS IN DEM UMFANG ANZUWENDEN, WIE DIES DURCH DAS ANZUWENDENDE RECHT GESTATTET WIRD. DURCH DIESEN VERTRAG WERDEN KEINE GEWŸHRLEISTUNGEN AUSGESCHLOSSEN, DIE LAUT GESETZ NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÐRFEN, UND JEDE AUS DIESEN GEWŸHRLEISTUNGSBEDINGUNGEN ENTSTEHENDE VERPFLICHTUNG DES LIZENZGEBERS BESCHRŸNKT SICH NACH ENTSCHEIDUNG DES LIZENZGEBERS AUF DIE KORREKTUR ODER DEN UMTAUSCH DES BETREFFENDEN PRODUKTS.
8. Vertrauliche Informationen. Unter ÑVertraulichen Informationen" ist in diesem Vertrag folgendes zu verstehen: Wenn die Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, bezieht sich dieser Begriff auf alle Informationen hinsichtlich des Kaufpreises und alle Informationen, die von einer Partei der anderen Partei mitgeteilt worden sind und die entweder (i) zum Zeitpunkt der Mitteilung in schriftlicher Form als vertraulich bezeichnet wurden oder (ii) zum Zeitpunkt der Mitteilung in m¸ndlicher Form als vertraulich bezeichnet wurden, sofern es sich nicht um Informationen handelt, f¸r die diejenige Partei, der diese Informationen mitgeteilt wurden, nachweisen kann: (a) daþ ihr diese Informationen bereits zuvor auf rechtm”þigem Weg bekannt geworden sind, ohne daþ die Informationen zu diesem Zeitpunkt als vertraulich ausgewiesen wurden; (b) daþ diese Informationen ohne Handlung oder schuldhaft unterlassene Handlung von seiten des Empf”ngers dieser Informationen in der betreffenden Branche oder der ÷ffentlichkeit bekannt sind oder bekannt werden; (c) daþ ihr diese Informationen durch einen Dritten rechtm”þig und ohne einschr”nkenden Hinweis auf ihren vertraulichen Charakter bekanntgegeben wurden; oder (d) daþ diese Informationen von ihr unabh”ngig herausgefunden wurden, ohne daþ sie Zugang zu diesen vertraulichen Informationen selbst hatte. Jede Partei, der solche vertraulichen Informationen mitgeteilt wurden, muþ w”hrend der G¸ltigkeit des Vertrags und f¸r einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren nach Beendigung des Vertrags alle derartigen vertraulichen Informationen mit derselben Umsicht, mit der sie eigene vertrauliche Informationen h¸tet, oder zumindest in vern¸nftigem Maþe weiterhin als vertraulich behandeln. Die Partei, der solche vertraulichen Informationen mitgeteilt wurden, darf keine dieser Informationen f¸r andere als die im Sinne dieses Vertrags vorgesehenen Zwecke verwenden. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Partei, die solche vertraulichen Informationen mitgeteilt hat, ist es dem Empf”nger dieser Informationen nicht gestattet, diese Informationen an einen Angestellten oder Vertragspartner weiterzugeben, es sei denn, es liege ein Ñtriftiger Grund" daf¸r vor, in welchem Falle diese Weitergabe der Informationen mit demselben verbindlichen Hinweis auf den vertraulichen Charakter der weitergegebenen Informationen verbunden sein muþ, wie es hierin vertraglich festgelegt ist. Wenn die Partei, der solche vertraulichen Informationen mitgeteilt wurden, gesetzlich gezwungen ist, die von der anderen Partei mitgeteilten vertraulichen Informationen offenzulegen, muþ sie vor der Offenlegung der Informationen (i) auf die vertrauliche Natur dieser Informationen hinweisen und (ii) in Zusammenarbeit mit der Partei, die ihr diese vertraulichen Informationen mitgeteilt hat, jede angemessene Anstrengung unternehmen, um die bevorstehende Offenlegung der Informationen zu vermeiden und/oder mit gesetzlichen Schutzmaþnahmen darauf hinarbeiten, den Verwendungszweck der Offenlegung einzugrenzen. Sollte es nicht m–glich sein, solche gesetzlichen Schutzmaþnahmen zugebilligt zu bekommen, ist die Partei, der diese Informationen mitgeteilt wurden, verpflichtet, nur so viele Informationen offenzulegen, als dies im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen unbedingt notwendig ist.
9. Haftungsbeschränkung. IN DEM GESETZLICH ZULŸSSIGEN UMFANG DES HAFTUNGSAUSSCHLUSSES UND UNTER KEINEN UMSTŸNDEN HAFTET DER LIZENZGEBER BZW. SEINE ZULIEFERER ODER WIEDERVERKŸUFER FÐR IRGENDWELCHE INDIREKTEN, SONDER-, ZUFŸLLIGEN ODER FOLGESCHŸDEN ODER DIREKTE SCHŸDEN IN BEZUG AUF EIN IM LIEFERUMFANG ENTHALTENES DATENBANKPRODUKT, DIE SICH AUS DEM GEBRAUCH ODER DER UNM÷GLICHKEIT DES GEBRAUCHS DES PRODUKTS ERGEBEN. DARIN EINGESCHLOSSEN SIND OHNE BESCHRŸNKUNG SCHŸDEN AUS DEM VERLUST VON GOODWILL, ARBEITSUNTER-BRECHUNG, COMPUTERVERSAGEN ODER -ST÷RUNG SOWIE GESCHŸFTLICHE SCHŸDEN BZW. VERLUSTE, SELBST DANN, WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE M÷GLICHKEIT SOLCHER SCHŸDEN HINGEWIESEN WURDE, UND UNABHŸNGIG DAVON, OB DIE ANSPRÐCHE AUF RECHTLICHER ODER EQUITY-BASIS (VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER SONSTIGER ANSPRUCHSGRUNDLAGE) BERUHEN. IN JEDEM FALL IST DIE GESAMTE HAFTUNG DES LIZENZGEBERS AUFGRUND IRGENDEINER BESTIMMUNG DIESES VERTRAGES BESCHRŸNKT AUF DIE GESAMTSUMME DER LIZENZGEBÐHREN, DIE DER LIZENZNEHMER FÐR DAS PRODUKT, DAS VERANLASSUNG FÐR DEN SCHADEN GEGEBEN HAT, GEZAHLT HAT UND UNBESCHADET DES VERSAGENS EINES WESENTLICHEN ZWECKS EINES BEGRENZTEN RECHTSMITTELS MIT AUSNAHME VON TOD ODER K÷RPERVERLETZUNG , DIE DURCH DIE FAHRLŸSSIGKEIT DES LIZENZGEBERS VERURSACHT WURDE IN DEM UMFANG, WIE DAS GESETZ IN SOLCHEN FŸLLEN DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS EINSCHRŸNKT. EINIGE GERICHTSBARKEITEN LASSEN DEN HAFTUNGSAUSSCHLUSS ODER DIE HAFTUNGSBESCHRŸNKUNG FÐR BEILŸUFIGEN ODER FOLGESCHADEN NICHT ZU, SO DASS DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS KEINE ANWENDUNG FINDET. DER LIZENZNEHMER IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÐR DIE HAFTUNG, DIE SICH AUS DEM INHALT UND/ODER IRGENDWELCHEM MATERIAL, DAS VON DEM LIZENZNEHMER ZUR VERFÐGUNG GESTELLT WORDEN IST, MIT DEM DIE BENUTZER DURCH DEN INHALT VERBINDEN K÷NNEN, ERGIBT. DATEN, DIE BEI DEM VERSAND VOM LIZENZGEBER IN EIN PRODUKT EINGESCHLOSSEN WORDEN SIND, DIENEN NUR ZU TESTZWECKEN UND DER LIZENZGEBER LEHNT HIERMIT ALLE HAFTUNG DAFÐR AB. DER UMFANG DER HAFTUNG DES LIZENZGEBERS FÐR ZWECKE DER BESCHRŸNKTEN GEWŸHRLEISTUNG IST WIE HIERIN ANGEGEBEN.
10. Verschlüsselung. Wenn die Software kryptografische Funktionen enth”lt, w”re es ratsam, von einer Zertifizierungsbeh–rde oder einem Zertifizierungs-Server ein unterzeichnetes Digital-Zertifikat zu erwerben, um diese kryptografischen Eigenschaften nutzen zu k–nnen. F¸r diese Zertifizierungs-Dienste werden manchmal zus”tzliche Geb¸hren erhoben. Sie selbst sind f¸r die Sicherheit der Umgebung, in der die Software genutzt wird, und die Integrit”t der Datei mit Ihrem Privatschl¸ssel verantwortlich. Ferner unterliegt die Nutzung eines Digital-Zertifikats den von der ausfertigenden Stelle festgelegten Bedingungen. Den Eigenschaften von Digital-Zertifikaten wohnen auþerdem bestimmte Beschr”nkungen inne. Wenn Sie ein Digital-Zertifikat senden oder empfangen, steht es in Ihrer Verantwortung, sich mit diesen Bedingungen und Beschr”nkungen vertraut zu machen. Wenn die Software ein Netscape-Produkt mit FORTEZZA ist, m¸ssen Sie sich auþerdem PC-Kartenleser und FORTEZZA Kryptokarten beschaffen, um FORTEZZA benutzen zu k–nnen.
11. Exportkontrolle. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Ausfuhrgesetze, -beschr”nkungen und -vorschriften des amerikanischen Auþenministeriums, des amerikanischen Wirtschaftsministeriums oder einer anderen amerikanischen oder ausw”rtigen Regierung einzuhalten und kein Produkt oder direktes Produkt davon unter Verletzung der Beschr”nkungen, Gesetze und Vorschriften oder ohne die erforderlichen Genehmigungen zu exportieren oder wiederauszuf¸hren. Je nachdem was zutrifft, hat jede Partei alle im Zusammenhang mit den erforderlichen Lizenzen und/oder Ausnahmegenehmigungen in Bezug auf den Export ihrer eigenen Produkte einzuholen und die Ausgaben daf¸r zu tragen. Weder das Produkt noch die zugrundeliegende Information oder Technologie d¸rfen heruntergeladen oder in anderer Form (i) nach Iran, Kuba, Irak, Libyen, Nord-Korea, Sudan, Syrien oder in ein anderes Land, f¸r das ein US-Embargo in Bezug auf das Produkt besteht, an nat¸rliche oder juristischen Personen, die von solchen L”ndern kontrolliert werden oder die Staatsangeh–rige dieser L”nder sind oder ihren dauernden Wohnsitz in diesen L”ndern haben mit Ausnahme von Staatsangeh–rigen, die rechtm”þig als Bewohner von L”ndern, die nicht dem Embargo unterliegen, aufgenommen worden sind, exportiert oder wiederexportiert werden, noch (ii) an eine Person, die auf der Liste der ÑSpecially Designated Nationals und Blocked Persons" des amerikanischen Finanzministeriums oder dem ÑTable of Denial Orders" des US-Wirtschaftsministeriums steht. Durch das Herunterladen oder Benutzen der Software stimmt der Lizenznehmer den vorstehenden Bestimmungen zu und gew”hrleistet, daþ er diese Bestimmungen einhalten wird.
Wenn die Produkte klar als nicht f¸r den Export bestimmt ausgewiesen sind (beispielsweise auf der Verpackung, dem Datentr”ger oder in einer entsprechenden Meldung bei der Installation), dann gilt folgendes, sofern dem Lizenznehmer keine Ausnahmegenehmigung durch die amerikanische Regierung erteilt wurde: MIT AUSNAHME DES EXPORTS NACH KANADA FÐR DEN EINSATZ IN KANADA DURCH KANADISCHE STAATSANGEH÷RIGE DÐRFEN WEDER DIE PRODUKTE NOCH EINE DER ZUGRUNDELIEGENDEN VERSCHLÐSSELUNGSTECHNOLOGIE IN EIN LAND AUSSERHALB DER USA EXPORTIERT ODER AN EINE AUSLŸNDISCHE JURISTISCHE PERSON ODER ORGANI-SATION ODER ÑAUSLŸNDISCHE PERSON" IM SINNE DER VORSCHRIFTEN DER US-REGIERUNG ABGEGEBEN WERDEN; DIES BEZIEHT SICH OHNE EINSCHRŸNKUNG AUF JEDE PERSON, DIE KEINE STAATSANGEH÷RIGE DER USA IST ODER IHREN RECHTMŸSSIGEN STŸNDIGEN WOHNSITZ IN DEN USA HAT. DURCH HERUNTERLADEN ODER VERWENDEN DER SOFTWARE ERKLŸRT SICH DER LIZENZNEHMER MIT DEN OBENGENANNTEN BESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN UND GARANTIERT, DASS ER KEINE ÑAUSLŸNDISCHE PERSON" IST NOCH UNTER DER KONTROLLE EINER ÑAUSLŸNDISCHEN PERSON" STEHT.
12. Hoch-Risiko-Aktivitäten. Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht f¸r die Benutzung oder den Wiederverkauf als Online-Kontrolleinrichtung in gef”hrlicher Umgebung entwickelt, hergestellt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt, wie etwa dem Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, lebenserhaltenden Maschinen oder Waffensystemen, bei denen Software-fehler unmittelbare Gefahr f¸r Leib oder Leben oder erhebliche Sach- und Umweltsch”den nach sich ziehen k–nnen (ÑHoch-Risiko-Aktivit”ten"). Der Lizenzgeber und seine Zulieferer lehnen deshalb jede ausdr¸ckliche oder inbegriffene Gew”hrleistung der Eignung f¸r mit einem hohen Risiko behaftete Aktivit”ten ab. Der Lizenznehmer erkennt an, daþ der Lizenzgeber und dessen Lieferanten f¸r Rechtsanspr¸che oder Sch”den, die aus der Nutzung der Produkte in einer solchen Hoch-Risiko-Aktivit”t entstehen, nicht haftbar sind.
13. US-Regierungsendkunden. Diese Software ist ein ÑCommercial Item" (eine gewerbliche Einheit) gem”þ der Definition dieses Ausdrucks in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 1995) und besteht aus ÑCommercial Computer Software" (gewerblicher Computer-Software) und ÑCommercial Computer Software Documentation" (Dokumentation zur gewerblichen Computer-Software) gem”þ der Terminologie in 48 C.F.R 12.212 (Sept. 1995). Im Einklang mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-44 (Juni 1995) erwerben alle US-Regierungsendkunden die Software nur gem”þ den hierin angef¸hrten Rechten.
14. Bestellungen. Der Lizenznehmer muþ f¸r Zusatzlizenzen f¸r weitere Einheiten schriftliche Bestellungen einsenden. Wenn der Lizenznehmer vom Lizenzgeber solche Zusatzlizenzen erwirbt, muþ in der betreffenden Bestellung folgendes enthalten sein: (i) Angabe der Vertragskennziffer des Bestellformulars, falls zutreffend; (ii) Beschreibung jedes bestellten Produkts nebst Mengen- und Preisangabe; (iii) gew¸nschte Versandart und Lieferadresse; (iv) gew¸nschtes Lieferdatum; (v) Rechnungsadresse; (vi) Wiederholung der in der Produktliste angegebenen Zahlungsbedingungen, falls zutreffend.
15. Mitteilungen. Alle in diesem Zusammenhang erforderlichen oder gestatteten Mitteilungen m¸ssen in englischer Sprache und Schriftform abgefaþt sein und wie folgt als zugestellt erachtet werden: (i) bei Eingehen einer Empfangsbest”tigung durch den Empf”nger (ein-schlieþlich Fax oder Email) oder (ii) bei eingeschriebener Luftpost mit R¸ckantwort mit vorausbezahlter R¸ckfrankierung 5 Werktage nach Aufgabe auf der Post oder (iii) 2 Werktage nach Aufgabe bei Versendung per Privatkurier an die im Bestellformular angegebenen Anschriften der betreffenden Parteien oder an die von den Parteien schriftlich bekanntgegebenen Anschriften und Personen. Mitteilungen an den Lizenzgeber m¸ssen zu H”nden (ÑAttention to") des Legal Department, Netscape Communications Corporation, 501 East Middlefield Road, Mountain View, CA 94043, USA adressiert werden.
16. Anwender im Schulwesen. Wenn es sich bei dem Lizenznehmer um eine qualifizierte schulische oder gemeinn¸tzige Einrichtung innerhalb der USA oder Kanadas handelt, stehen bestimmte Client- und Server-Produkte von Netscape zur Verf¸gung, die von diesem Lizenznehmer geb¸hrenfrei von der Netscape-Website f¸r herunterladbare Produkte heruntergeladen werden k–nnen; des weiteren k–nnen solche Lizenznehmer f¸r zus”tzliche ausgew”hlte Client/Server-Produkte eine Bildungswesenerm”þigung in Anspruch nehmen. In den USA fallen in die Kategorie qualifizierter Bildungseinrichtungen Grammar Schools, Junior High Schools und High Schools, anerkannte Junior Colleges, Colleges und Universit”ten, auf denen 2-Jahres-, 4-Jahres- und ÑAdvanced"-Abschl¸sse erzielt werden k–nnen, –ffentliche Bibliotheken und staatliche Bildungs-einrichtungen. Sch¸ler und Studenten sowie Fakult”tsangeh–rige und Mitarbeiter qualifizierter Bildungseinrichtungen sind befugt, die im Rahmen eines Schulungsprogramms erhaltenen Software-Produkte ausschlieþlich zu Schulungszwecken zu verwenden. Nur zuvor von Netscape zugelassene karitative gemeinn¸tzige Organisationen sind zum Herunterladen solcher geb¸hrenfreier oder erm”þigter Netscape-Produkte befugt. Krankenh”user fallen nicht unter diese Kategorie. Weitere Informationen zu Programmen f¸r Bildungs- und gemein-n¸tzige Einrichtungen finden Sie auf folgender Website: http://home.netscape.com/comprod/business_solutions/education/index.html.
17. Verschiedenes. (a) Dieser Vertrag stellt die gesamte Bestimmung in Bezug auf die hiermit gew”hrte Lizenz dar und tritt anstelle von allen fr¸heren und gegenw”rtigen m¸ndlichen oder schriftlichen Absprachen und Bestimmungen bez¸glich der Produkte, allen bisherigen gesch”ftlichen Verhandlungen, anstelle der in dieser Branche herrschenden Usancen sowie aller damit im Widerspruch stehenden schriftlichen Bestimmungen auf Bestellungen oder anderen Schriftst¸cken des Lizenznehmers. (b) Diese Bestimmungen haben Vorrang vor allen schriftlichen Bestimmungen, die von dem Lizenznehmer vorgelegt werden, einschlieþlich Kaufauftr”gen, und der Lizenznehmer verzichtet hiermit auf alle Bestimmungen, die darin enthalten sind, mit Ausnahme von Bestimmungen, die sich auf die Produktbeschreibung, die Menge, den Preis, den Versand und die Lieferung beziehen. (b) Dieser Vertrag kann nur durch eine schriftliche Bestimmung beider Parteien ge”ndert werden, die von einem Executive Vice President von Netscape und einem ordnungsgem”þ befugten Vertreter des Lizenznehmers unterzeichnet worden ist. (c) Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen von Kalifornien (USA), mit Ausnahme der Bestimmungen ¸ber widerspr¸chliche Gesetzgebungen (es sei denn, daþ das jeweils geltende Recht anderes vorsieht). (d) Sollte sich eine Bestimmung dieses Vertrages als rechtsunwirksam herausstellen, so wird eine solche Bestimmung nur soweit ver”ndert, wie n–tig ist, um sie rechtswirksam zu machen. Auþer wenn schriftlich anderweitig vorgesehen, werden alle Streitfragen, die diesen Vertrag betreffen (auþer Streitfragen in bezug auf geistige Rechte) endg¸ltig und bindend durch Schiedsgerichtsverfahren in Santa Clara County, Kalifornien (USA) beigelegt, und zwar nach Maþgabe von JAMS/EndDispute. Die unterliegenden Partei tr”gt die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens. Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung von Kalifornien (USA), mit Ausnahme der Bestimmungen ¸ber widerspr¸chliche Gesetzgebungen (es sei denn, daþ das jeweils geltende Recht anderes vorsieht). Die Geltendmachung der ÑUnited Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods" (das einheitliche UN-Kaufrecht) ist ausdr¸cklich ausgeschlossen. (d) Jeder Rechtsstreit bez¸glich dieses Vertrags wird zwischen den beiden Parteien ausgetragen, beginnend mit einer schriftlichen Benachrichtigung einer Partie durch die andere Partei. Die sich dabei ergebenden Diskussionen und die daraus resultierenden Materialien werden im weiteren Verlauf vertraulich behandelt und d¸rfen ohne Zustimmung beider Parteien nicht weitergegeben oder bekanntgemacht werden. Sollten die Verhandlungen nicht innerhalb von 45 Tagen ab der genannten schriftlichen Mitteilung zu einer Beilegung der Streitsache f¸hren, werden die Parteien die Kl”rung der Streitsache an einen JAMS/EndDispute unterstehenden Schlichter zur nicht-bindenden Vermittlung ¸bergeben. Die Kosten des nicht-bindenden Vermittlungs- oder Schlichtungsverfahrens werden von den Parteien gemeinsam getragen. Sollte auch dieses Schlichtungsverfahren nicht binnen 45 Tagen ab Einleitung des Schlichtungsverfahrens zu einer abschlieþenden Kl”rung der Streitsache f¸hren, werden die Parteien die Kl”rung der Streitsache an einen JAMS/EndDispute Santa Clara County, Kalifornien, unterstehenden Schlichter zur bindenden Vermittlung ¸bergeben. Das Ergebnis des bindenden Schiedsgerichtsverfahren ist endg¸ltig und unanfechtbar mit der Ausnahme, daþ jede Partei das Recht auf eine Eingabe bei einem beliebigen zust”ndigen Gericht zur Pr¸fung aller gef”llten Entscheidungen hinsichtlich Fragen des geistigen Eigentums (inklusive des Zwecks der Lizenzvergabe) hat, um etwaige fehlerhafte Rechtsentscheidungen oder Schluþfolgerungen aufzuheben oder abzu”ndern, die nicht durch stichhaltige Beweise untermauert werden. Der Schiedsrichter kann zu allen Rechts- und Equity- Rechtsmitteln greifen mit Ausnahme von Strafmaþnahmen, auf die von beiden Parteien verzichtet wird. Der Schiedsrichter wird eine schriftlich niedergelegte Entscheidung f”llen, die jedem zust”ndigen Gerichtshof vorgelegt und von diesem geltend gemacht werden kann, aus der sich jedoch keine ausschlieþenden Rechtsfolgen auf andere Streitsachen mit Dritten ergeben. Die Partei, die den Rechtsstreit verliert, hat, wie durch den Schiedsrichter festgelegt, die Kosten des Schiedsverfahrens und in angemessenem Maþe die mit dem Rechtsstreit verbundenen Geb¸hren und sonstigen Ausgaben der Gegenpartei zu tragen. Die Parteien tragen gemeinsam die Kosten einer abschlieþenden Kostenentscheidung des Schiedsrichters. W”hrend des Schiedsverfahrens kann jede Partei zu jedem Zeitpunkt andere Rechtsmittel ergreifen und das Schiedsverfahren im gegenw”rtigen Status Quo anhalten, um das Ergebnis dieser anderen Rechtsmittel abzuwarten. Auþer wie festgesetzt verzichten die Parteien auf alle Rechte auf ein gerichtliches Verfahren. Das Schiedsverfahren untersteht den Regelungen des ÑU.S. Arbitration Act" und JAMS/EndDispute. Sofern keine arglistige Geheimhaltung vorliegt, kann keine der Parteien nach mehr als 3 Jahren oder nach einer durch anzuwendende Verj”hrungsvorschriften festgelegte k¸rzere Zeitspanne nach Entstehung der Streitfrage einen Rechtsanspruch erheben. Ungeachtet der zuvor genannten Bestimmungen beh”lt sich der Lizenzgeber das Recht vor, sich an ein beliebiges zust”ndiges Gericht zu wenden, um eine Verletzung einer im Vertrag enthaltenen Bestimmung hinsichtlich Zahlungen, vertraulichen Informationen von Netscape oder geistigem Eigentum von Netscape zu verhindern oder zu beheben. (e) Dieser Vertrag untersteht nicht der ÑUnited Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods". (f) Sollte eine der Bestimmungen dieses Lizenzvertrags von einem zust”ndigen Gericht nach anzuwendender Gesetzgebung als nicht g¸ltig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, kann die betreffende Bestimmung in dem Maþe ge”ndert werden, als notwendig ist, um die Bestimmung durchsetzbar und g¸ltig zu machen, ohne die dieser Bestimmung zu Grunde liegende Absicht aufzuheben, oder vollst”ndig aus dem Lizenzvertrag genommen werden, falls eine solche Ÿnderung nicht m–glich ist, w”hrend die anderen im Lizenzvertrag enthaltenen Bestimmungen weiterhin g¸ltig bleiben. (g) Die diesem Vertrag zugrundeliegende Sprache ist Englisch. Sollte der Lizenznehmer eine Ðbersetzung in eine andere Sprache erhalten haben, wurde ihm diese ausschlieþlich aus Gr¸nden leichterer Lesbarkeit zur Verf¸gung gestellt. (h) Ein Verzicht einer Partei auf Durchsetzung einer Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags oder eine Verletzung einer Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags durch eine Partei ist in keinem Falle f¸r weitere F”lle geltend zu machen. (i) Diejenigen Bestimmungen dieses Vertrags, die Leistungen erfordern oder voraussehen, die sich ¸ber das Erl–schen oder die Aufl–sung des Vertrags hinaus erstrecken, sind ungeachtet des Erl–schens oder der Aufl–sung durchsetzbar. (j) Der Lizenznehmer darf ohne zuvor schriftlich erteilte Genehmigung durch den Lizenzgeber, die ohne triftige Gr¸nde nicht verweigert wird, diesen Vertrag oder sich aus ihm ergebende Rechte oder Verpflichtungen nicht anderen zuteilen oder unter Zuhilfenahme von Rechtsmitteln oder auf andere Weise auf andere ¸bertragen. (k) Dieser Vertrag ist f¸r beide Parteien bindend und soll zum Vorteil der beiden Parteien, ihrer Nachfolger und der ausdr¸cklich zugelassenen Empf”nger einer Vertrags- oder Rechts¸bertragung angewendet werden. (l) Sofern anzuwenden, kann dieser Lizenzvertrag in Form von Kopien, Abschriften oder Faxkopien geschlossen werden, die jeweils als Originaldokument zu erachten und miteinander identisch sind und somit ein und denselben Vertrag darstellen. (m) Keine der Parteien darf im Verzug sein und ist f¸r eine Verz–gerung oder ein Ausbleiben einer Leistung (mit Ausnahme der Zahlung) oder eine Unterbrechung der direkt oder indirekt sich ergebenden Dienstleistung nur dann haftbar, wenn daf¸r eine Ursache vorliegt, die nicht auþerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt. (n) Die Beziehung zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer ist die zwischen unabh”ngigen Vertragspartnern, und weder Lizenznehmer noch seine Vertreter haben das Recht, den Lizenzgeber in irgendeiner Weise zu binden. (o) Sollte aus diesem Vertrag ein Rechtsstreit entstehen, hat die Partei, die den Rechtsstreit verliert, der Gegenpartei alle deren mit diesem Rechtsstreit verbundenen Anwalts- und Gerichtskosten zu erstatten. (p) Wenn professionelle Dienstleistungen von Netscape zur Verf¸gung gestellt werden, dann werden diese Dienstleistungen gem”þ den Bestimmungen eines gesonderten ÑProfessional Services Agreement" (Vertrag ¸ber professionelle Dienstleistungen) zwischen Netscape und dem Lizenznehmer bereitgestellt. Die Parteien erkennen an, daþ Dienstleistungen dieser Art unabh”ngig von den in vorliegendem Vertrag in Lizenz abgegebenen Produkten erworben bzw. bereitgestellt werden und daþ die Bereitstellung solcher Dienstleistungen nicht f¸r die Funktionalit”t der in vorliegendem Vertrag behandelten Produkte wesentlich ist. (q) Die in diesem Lizenzvertrag verwendeten Ðberschriften dienen ausschlieþlich der besseren Verst”ndlichkeit und sind nicht von maþgeblicher Bedeutung. (r) Der Lizenzgeber darf den Namen des Lizenznehmers in Kundenreferenzlisten oder Pressemitteilungen des Lizenzgebers bez¸glich der Abgabe des Produkts in Lizenz verwenden und/oder den Namen des Lizenznehmers und die Namen der vom Lizenznehmer in Lizenz abgegebenen Produkte an Dritte weitergeben.
18. Lizenznehmer außerhalb der USA. Falls der Lizenznehmer seinen st”ndigen Wohnsitz auþerhalb der USA hat, gelten die Bestimmungen des vorliegenden Abschnitts. (i) Falls der Lizenznehmer Lizenzen direkt von Netscape selbst erwirbt, sich Netscape und Lizenznehmer nicht im selben Land befinden und die Gesetzgebung des Landes den Lizenznehmer zwingt, Betr”ge von den im Rahmen dieses Vertrags an Netscape zu leistenden Zahlungen zur¸ckzubehalten, hat der Lizenznehmer die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile zur¸ckzubehalten, diese Betr”ge an die maþgeblichen Steuer- und Abgabenbeh–rden zu zahlen und die Belege dieser geleisteten Zahlungen umgehend an Netscape zu senden; dar¸ber hinaus wird in diesem Falle der Zahlungsbetrag, der solchen zur¸ckzuhal-tenden Geb¸hren und Abgaben zu Grunde gelegt wird, so weit erh–ht, daþ der nach Abzug der vorgeschriebenen Geb¸hren tats”chlich an Netscape geleistete Zahlungsbetrag sich netto auf denselben Betrag bel”uft, den Netscape erhalten h”tte, wenn der Lizenznehmer diese Abgaben nicht h”tte leisten m¸ssen, ohne daþ Netscape diese Sondergeb¸hren zur Last gelegt werden k–nnen oder Netscape daf¸r haftbar gemacht werden kann. (ii) Les parties aux prÈsentÈs confirment leur volontÈ que cette convention de mÍme que tous les documents y compris tout avis qui s'y rattachÈ, soient redigÈs en langue anglaise. (Ðbersetzung: ÑDie Parteien best”tigen, daþ die dem Vertragsoriginal und den Originalen der zugeh–rigen Dokumentation zu Grunde liegende Sprache Englisch ist.") (iii) Der Lizenznehmer ist daf¸r verantwortlich, sich hinsichtlich seiner Rechte auf Import, Export oder Verwendung der Produkte an die f¸r ihn maþgebliche Gesetzgebung zu halten, und garantiert daf¸r, daþ er alle f¸r ihn g¸ltigen gesetzlichen Vorschriften eingehalten hat, die von ihm beachtet werden m¸ssen, damit diese Lizenz f¸r ihn wirksam ist.
VEREINBARUNGEN
UND BEDINGUNGEN FÜR NETSCAPE-KUNDENSOFTWARE-PRODUKTE
1. Vereinbarung.
Dieser Vertrag gilt für die Verwendung der obengenannten Produkte
(ÑKundensoftware-Produkteì) durch den Lizenznehmer und besteht aus diesen
ÑVereinbarungen für Netscape-Kundensoftware-Produkteì, den ÑAllgemeinen
Lizenzvereinbarungenì und, falls vorhanden, der (i) Corporate End User
Order Form (Produktumfangliste für Unternehmenskunden) sowie der
Produktumfangliste oder (ii) dem Angebotsformular, falls zutreffend.
Hinsichtlich der Verwendung von Softwareprodukten eines anderen Herstellers
als Bestandteil der Kundenprodukt-Installation gilt folgendes: Wenn
beim ersten Aufrufen der betreffenden Software des anderen Herstellers
ein Lizenzvertrag angezeigt wird, der akzeptiert werden muß, dann
gelten für diese Software des anderen Herstellers die Vereinbarungen
des angezeigten Lizenzvertrags; wenn ein solcher Lizenzvertrag nicht
angezeigt wird, dann gelten für die Software des anderen Herstellers
die Vereinbarungen des vorliegenden Lizenzvertrags, wobei in diesem
Falle im Zusammenhang mit dieser Software des anderen Herstellers unter
dem Begriff ÑLizenzgeberì der Hersteller dieser Software und nicht Netscape
zu verstehen ist.
2. Lizenzvergabe.
Bei Leistung der zutreffenden Gebühren gewährt der Lizenzgeber
dem Lizenznehmer vorbehaltlich der folgenden Beschränkungen eine
nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung
der Software und der beiliegenden Dokumentation (der ÑDokumentationì).
Wenn es sich bei der Software um Netscape Navigator, Netscape Navigator
Gold oder Netscape Communicator Standard Edition handelt (ÑStandardsoftwareì)
oder wenn es sich um Netscape Communicator Professional Edition handelt
und Sie diese Software über einen begrenzten Zeitraum ausschließlich
zum Zweck der Bewertung, ob eine Lizenz zur regulären Nutzung des
Produktes erworben werden soll, nutzen (ÑBewertungssoftwareì), wird
keine Gebühr für diese Lizenz erhoben (ÑFreewareì). Netscape
Communicator Professional Edition, Netscape Communicator Internet Access
Edition, Netscape Communicator Deluxe Edition und Netscape Publishing
Suite werden hier als ÑProfessionelle Softwareì bezeichnet. Dem Lizenznehmer
ist es nicht gestattet, die Kunden-produkte anzupassen, es sei denn,
er hat entweder das Netscape Client Customization Kit oder den Netscape
Mission Control Desktop in Lizenz erworben, und auch dann darf er die
Software nur in dem Maße anpassen, in dem dies im Lizenzvertrag
des zutreffenden Anpassungs-Produkts gestattet ist. Der Lizenznehmer
hat folgende Rechte:
A. Bei Standardsoftware: Er darf die Standardsoftware für die persönliche oder betriebsinterne Verwendung kopieren, sofern er jede Kopie mit den eigentumsrechtlichen Hinweisen versieht, mit denen das Original gekennzeichnet ist. Benutzer von Standardsoftware sind nicht dazu berechtigt, die Dokumentation auf Papier zu vervielfältigen oder Kundendienst und Telefonberatung in Anspruch zu nehmen, es sei denn, die Verkaufsstelle, von der der Lizenznehmer die Standard-software erhalten hat, gewährt solche Unterstützungsleistungen. Der Lizenznehmer darf die Standardsoftware nicht weiterverkaufen, außer wenn er mit Netscape einen separaten Wiederverkaufsvertrag wie beispielsweise das ÑUnlimited Distribution Program Agreementì abgeschlossen hat.
B. Bei Bewertungssoftware: Er darf die Bewertungssoftware für einen begrenzten Zeitraum zu dem Zwecke verwenden, heraus-zufinden, ob er eine Lizenz für Netscape Communicator Professional Edition erwerben will. Der Bewertungszeitraum, in der die Bewertungssoftware von einem Unternehmen oder in dessen Auftrag verwendet werden kann, beläuft sich auf neunzig (90) Tage; bei anderen Benutzern besteht diese Beschränkung auf neunzig (90) Tage nicht.
C. Bei Professioneller Software:
a. Er darf die professionelle Software auf einem einzelnen Computer nutzen, außer daß (i) sie auf einem zweiten Computer genutzt werden darf, wenn jederzeit nur eine (1) Kopie der Software genutzt wird; und (ii) die professionelle Software, wenn es sich um Netscape Communicator Professional Edition handelt und die Lizenz durch ein Unternehmen oder eine Organisation zur Benutzung durch einen Mitarbeiter erworben wurde, dieser Mitarbeiter eine Kopie von Netscape Communicator Professional Edition zu Hause benutzen darf. Die Kopie der Professionellen Software zur Nutzung zu Hause kann entweder vom Computer des Mitarbeiters am Arbeitsplatz kopiert oder kostenlos von der Netscape Internet-Seite heruntergeladen werden. Die Dokumentation darf nicht zur Benutzung zu Hause kopiert werden, noch kann für die Benutzung zu Hause technische Unterstützung geleistet werden.
b. Er darf die Professionelle Software auf einem Netzwerk benutzen, vorausgesetzt daß für jede Person, die über das Netzwerk Zugriff auf die professionelle Software hat, eine lizensierte Kopie der Software erworben wurde.
c. Wenn er eine Lizenz für eine bestimmte Anzahl von Kopien erworben hat, darf er die Gesamtanzahl Kopien der Professionellen Software (jedoch nicht der Dokumentation) anfertigen, wie auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder dem/n Echtheitszertifikat/en ausgewiesen ist, vorausgesetzt jede Kopie enthält sämtliche Schutz-rechtsvermerke der Originalversion. Die auf der/n Versandliste/n, der/n Quittung/en oder dem/n Echtheitszertifikat/en aufgeführte Anzahl der Kopien ist die Gesamtzahl der Kopien, die für alle Plattformen angefertigt werden darf. Zusätzliche Kopien der Dokumentation können beim Lizenzgeber entgeltlich bezogen werden.
D. Bei ÑProfessional Products Charters Programì-Lizenzen:
a. Er darf die Gesamtanzahl von Kopien der Professionellen Software und der Begleitdokumentation anfertigen, wie auf der Produktumfangliste ausgewiesen ist, vorausgesetzt jede Kopie enthält sämtliche Schutzrechtsvermerke der Originalversion. Die auf der Produktumfangliste aufgeführte Anzahl der Kopien ist die Gesamtzahl der Kopien, die für alle Plattformen angefertigt werden darf.
b. Er darf das Recht zu Verwendung und Reproduktion der Kundenprodukte und der zugehörigen Dokumentation im Rahmen dieses Vertrags an eigene Zweigstellen in Unterlizenz abgeben, sofern er für jede dieser Zweigstellen im Sinne dieses Vertrags voll verantwortlich zeichnet.
3. Gebühren.
Für Standardsoftware und Bewertungssoftware wird keine Lizenzgebühr
erhoben. Für Professionelle Software dagegen sind Lizenzgebühren
zu leisten. Im Falle von Professioneller Software ist der Lizenznehmer
nur dann zu einer Rückerstattung des Kaufpreises berechtigt, wenn
dies von der Verkaufsstelle, an der er das Produkt erworben hat, angeboten
wird.
4. Gewährleistungsausschluß bei Freeware. DIE STANDARD- UND BEWERTUNGSSOFTWARE WIRD AUF ÑAS ISì-BASIS (WIE VORLIEGEND) OHNE JEDE GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜ-GUNG GESTELLT. KEINE GEWÄHRLEISTUNG WIRD INSBESONDERE FÜR DIE SACH- UND RECHTSMÄNGELFREIHEIT DER STANDARD- UND BEWERTUNGSSOFTWARE, IHRE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER IHRE MARKTFÄHIGKEIT ÜBERNOMMEN. SIE BENUT-ZEN DIE STANDARD- UND BEWERTUNGS-SOFTWARE ALSO IN HINSICHT AUF QUALITÄT UND LEISTUNG AUF EIGENE GEFAHR. SOLLTE SICH DIE STANDARD- UND BEWERTUNGS-SOFTWARE ALS MANGELHAFT ERWEISEN, GEHEN ETWAIGE SERVICE- ODER REPARATUR-KOSTEN ALLEIN ZU IHREN LASTEN UND NICHT ZU LASTEN DES LIZENZGEBERS ODER SEINER LIEFERANTEN. DARÜBER HINAUS ENTHALTEN DIE IN DER STANDARD- UND BEWERTUNGS-SOFTWARE IMPLEMENTIERTEN SICHERHEITS-MECHANISMEN BESTIMMTE BESCHRÄNKUN-GEN. SIE MÜSSEN SICH DAHER VORAB VER-GEWISSERN, OB DIE STANDARD- UND BEWERTUNGSSOFTWARE IHRE ANFORDERUN-GEN ERFÜLLT. DIESER GEWÄHRLEISTUNGS-VERZICHT STELLT EINEN WESENTLICHEN TEIL DIESES VERTRAGES DAR. DIE NUTZUNG DER STANDARD- UND BEWERTUNGSSOFTWARE IST UNTERSAGT, AUSSER GEMÄSS DEN BESTIM-MUNGEN IN DIESEM GEWÄHRLEISTUNGS-VERZICHT.
Revised 6/17/98