Zwei aussagenlogische Ausdrücke
und
heißen logisch äquivalent oder
wertverlaufsgleich , in Zeichen:
,
wenn sie die gleiche Wahrheitsfunktion repräsentieren.
Folglich kann man mit Hilfe von Wahrheitstafeln die logische Äquivalenz
aussagenlogischer Ausdrücke überprüfen.
So gilt z.B.
d.h., der Ausdruck
hängt von
explizit nicht ab, was man schon
an der obigen Wahrheitstafel erkennt.
Insbesondere gelten folgende Grundgesetze der Aussagenlogik :
(1) Assoziativgesetze:
(5.8a)
(5.8b)
(2) Kommutativgesetze:
(5.9a)
(5.9b)
(3) Distributivgesetze:
(5.10a)
(5.10b)
(4) Absorptionsgesetze:
(5.11a)
(5.11b)
(5) Idempotenzgesetze:
(5.12a)
(5.12b)
(6) Ausgeschlossener Dritter:
(5.13a)
(5.13b)
(7) DE MORGANsche Regeln:
(5.14a)
(5.14b)
(8) Gesetze für W und F:
(5.15a)
(5.15b)
(5.15c)
(5.15d)
(5.15e)
(5.15f)
(9) Doppelte Negation:
(5.16)
Aus den Wahrheitstafeln für die Implikation und die Äquivalenz kann man erkennen,
daß die Implikation und die Äquivalenz mit Hilfe der anderen Junktoren durch
die Gleichungen
(5.17a)
und
(5.17b)
ausgedrückt werden können.
Diese Gesetze werden zur Umformung (Vereinfachung) aussagenlogischer Ausdrücke
verwendet.