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Analytische Bedingung für die Unabhängigkeit

Im Falle zweier Funktionen und darf ihre Funktionaldeterminante
(2.272a)

in dem betrachteten Gebiet nicht identisch verschwinden. Analog gilt im Fall von Funktionen mit Veränderlichen

(2.272b)

Wenn die Anzahl der Funktionen kleiner ist als die Anzahl der Veränderlichen dann sind diese Funktionen unabhängig, sofern wenigstens eine Unterdeterminante -ter Ordnung der folgenden Matrix nicht verschwindet.

(2.272c)

Die Anzahl der unabhängigen Funktionen ist gleich dem Rang dieser Matrix. Hierbei werden diejenigen Funktionen unabhängig sein, deren Ableitung als Elemente in der nicht identisch verschwindenden Unterdeterminante -ter Ordnung stehen.
Wenn ist, dann können von den gegebenen Funktionen höchstens unabhängig sein.