1. Kegel der zulässigen Richtungen Der Kegel der zulässigen Richtungen in
ist definiert durch
 |
(18.34) |
wobei Richtungen mit
bezeichnet sind.
Ist
,
dann liegen alle Punkte des Strahls
für hinreichend kleine
-Werte in
.
2. Abstiegsrichtung Eine Abstiegsrichtung im Punkt
ist ein Vektor
,
für den es ein
gibt mit:
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(18.35) |
In einem Minimalpunkt existiert keine Abstiegsrichtung, die zugleich auch zulässig ist.
Ist
differenzierbar, so folgt aus
die
Abstiegseigenschaft der Richtung
.
Mit
ist der Nablaoperator bezeichnet, so daß
den
Gradienten der skalaren Funktion
an der Stelle
darstellt.