Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten des Ereignisses
unter der Bedingung,
daß das Ereignis
bereits eigetreten ist, die sogenannte
bedingte Wahrscheinlichkeit
oder
wird definiert durch
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(16.38) |
Es gilt:
1. Falls
und
,
so ist
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(16.39a) |
2. Falls
,
so ist
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(16.39b) |