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Bedingte Wahrscheinlichkeit

Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten des Ereignisses unter der Bedingung, daß das Ereignis bereits eigetreten ist, die sogenannte bedingte Wahrscheinlichkeit oder wird definiert durch
(16.38)

Es gilt:
1. Falls und , so ist
(16.39a)


2. Falls , so ist
(16.39b)