Rente
Zahlungen, die in regelmäßigen Zeitabschnitten wiederkehren, und zwar in gleicher
oder unterschiedlicher Höhe, vorschüssig oder nachschüssig, werden als
Renten bezeichnet.
Man unterscheidet:
a) Einzahlungen Rentenbeträge werden auf ein Konto eingezahlt und mit Zinseszins
verzinst. Es werden die Formeln der Zinseszinsrechnung angewendet.
b) Rückzahlungen Die Rentenzahlungen erfolgen aus einem Kapital, das mit
Zinseszins angelegt ist. Es werden die Formeln der Tilgungsrechnung
angewendet, wobei die Annuität zur Rente wird.
Falls höchstens die jeweils anfallenden Zinsen als Rente ausgezahlt werden, spricht man
von einer ewigen Rente .
Rentenzahlungen (Ein- wie Rückzahlungen) können zu den Zinsterminen, d.h.
Zinstermin = Rententermin, oder in kürzeren Abständen innerhalb der Zinsperioden,
d.h. unterjährig, vorgenommen werden.