Bei jährlichem Zinszuschlag wächst ein Kapital
nach
Jahren auf den Endwert
Am Ende des -ten Jahres gilt:
(1.79)
Zur Abkürzung setzt man
und bezeichnet
als
Aufzinsungsfaktor .
Man spricht von unterjähriger Verzinsung , wenn das Jahr in
gleich lange
Zinsperioden unterteilt wird und die Zinsen bereits nach jeder dieser Zinsperioden dem
Kapital
zugeschlagen werden.
Der Zinszuschlag pro Zinsperiode beträgt dann
und das Kapital
wächst nach
Jahren mit je
Zinsperioden auf
(1.80)
an.
Beispiel
Ein Kapital von 5000.-DM, das mit 7,2
pro Jahr verzinst wird,
wächst in 6 Jahren
a) bei jährlicher Verzinsung auf
DM an,