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Höldersche Ungleichung


1. Höldersche Ungleichung für Reihen: Wenn und zwei reelle Zahlen sind, für die gilt, und wenn und beliebige komplexe Zahlen sind, dann gilt:
(1.123a)

Diese Ungleichung gilt auch für abzählbar unendlich viele Zahlenpaare:

(1.123b)

wobei aus der Konvergenz der beiden Reihen auf der rechten Seite die Konvergenz der Reihe auf der linken Seite folgt.
2. Höldersche Ungleichung für Integrale: Wenn zwei meßbare Funktionen auf dem Maßraum sind, dann gilt:

(1.123c)